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AZAV Zertifizierung? - Hier finden Sie, was Sie benötigen.

Über uns

Informationen über unsere Unternehmensgrundsätze und unser Leitbild finden Sie auch auf www.clconsult.de.

Sichern Sie sich Ihre Unterstützung durch Profis!

    • Wir führen seit 2006 erfolgreich AZAV-Beratungen (früher „AZWV“) durch (QM-Beratungen seit 2004).
    • 10 Jahre Erfahrung als nach AZAV (zuvor nach AZWV) zugelassener Träger (zwischen 2006 und 2016).
    • Wir garantieren die Erlangung einer AZAV-Zulassung im Rahmen unseres AZAV-Beratungsservices.
    • Zulassungen sind in kurzer Zeit möglich.
    • Bereits über 200 Kunden haben wir erfolgreich auf dem Weg zur Zulassung nach AZAV begleitet.
    • Wir kümmern uns um finanzielle Förderungen für Ihre Beratung durch uns!

Wie können wir Ihnen helfen? - Sie möchten:

Mit unserem Beratungsservice kommen Sie auf einfachste Weise zur Zulassung - und das mit Zulassungsgarantie!

Nutzen Sie unsere Unterstützung bei der Zulassung Ihrer Weiterbildungs- oder Aktivierungsmaßnahmen.

Oder nehmen Sie unsere individuelle Beratung in Anspruch - z. B. für die Vorbereitung der Trägerzulassung, Maßnahmenzulassungen oder andere Fragen rund um die AZAV.

Muster-Dokumentation mit „Kurzberatung“
An dieser Stelle haben wir bis vor kurzer Zeit unsere AZAV-Muster-Dokumentation angeboten. Mittlerweile haben wir diese leider nicht mehr im Angebot, da sich herausgestellt hat, dass die Erwartungen der Käufer oftmals nicht zu erfüllen waren. Eine Muster-Dokumentation reicht für einen erfolgreich verlaufenden Zulassungsprozess nicht aus. Es sind zwingend tiefergehende Kenntnisse der AZAV notwendig, da im Zulassungsaudit nicht ausschließlich die Dokumentation geprüft wird.

Darüber hinaus sind die Anforderungen der ca. 30 Fachkundigen Stellen an die Dokumentation mittlerweile so unterschiedlich, dass eine Muster-Dokumentation auch deswegen i. d. R. kaum erfolgreich verwendet werden kann.

Aus diesen Gründen haben wir dieses Angebot nun eingestellt.

Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Trägerzertifizierung

Sie streben eine schnelle Zulassung nach AZAV an? – Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsservice zur Verfügung. Eine Zulassung nach AZAV ist bereits innerhalb von vier bis sechs Wochen möglich. Bei Nutzung unseres AZAV-Beratungsservices garantieren wir Ihnen eine Zulassung als Träger in den gewünschten Fachbereichen. Nutzen Sie unsere hundertfache Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen auf dem Weg zum AZAV-zugelassenen Träger (in allen sechs Fachbereichen – vom einzelnen privaten Arbeitsvermittler bis hin zur Werkstatt für behinderte Menschen mit vielen hundert Beschäftigten). Wir unterstützen Sie von Anfang an, u. a. mit folgenden Leistungen:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen für unsere Beratung,
  • Unterstützung bei der Suche nach der passenden unter den derzeit ca. 30 verfügbaren Fachkundigen Stellen
  • Erstellung der notwendigen, individuellen AZAV-/ QM-Dokumentation
  • Durchführung des internen Audits
  • Begleitung des Zulassungsaudits (incl. Zulassungsgarantie)
  • Unterstützung bei der Zulassung von Maßnahmen (Coaching-Maßnahmen und Weiterbildungs-Maßnahmen)
  • nach der Zulassungg bieten wir auf Wunsch eine permanente Betreuung als externer AZAV-/ QM-Beauftragter

Lassen Sie uns Ihre Fragen und Anforderungen doch einfach telefonisch besprechen. Nutzen Sie das Formular rechts für Ihren Rückrufwunsch. Oder buchen Sie sich doch direkt unten einen Telefontermin – wir melden uns gerne bei Ihnen.
Weitere Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen finden Sie hier. Eine Beschreibung des Ablaufs einer Zertifizierung haben wir hier dargestellt.

Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Maßnahmenzulassung

Wenn Sie Maßnahmen zur Aktivierung oder zur beruflichen Weiterbildung anbieten wollen, benötigen Sie zusätzlich zur Trägerzulassung, die sich auf das Unternehmen bezieht, eine Zulassung für jede einzelne Maßnahme, die über den AVGS („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) oder einen Bildungsgutschein gefördert werden soll.

Alle Maßnahmen müssen hierzu eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen u. a.

  • konzeptionell eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen,
  • nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein,
  • angemessene Teilnahmebedingungen bieten,
  • durch die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
  • nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden und
  • insbesondere müssen die Kosten und die Dauer angemessen sein.

Über die oben angegebenen Vorgaben hinaus haben verschiedene Fachkundige Stellen eigene Festlegungen getroffen, ebenso haben fast alle Fachkundigen Stellen z. B. Kalkulationsvorlagen, die zwingend verwendet werden müssen – hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei der ausgewählten Fachkundigen Stelle informieren.

Gerne sind wir Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der AZAV und der Fachkundigen Stellen, sowie bei der Kalkulation, Maßnahmenkonzeption, etc. behilflich!

Individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die AZAV

Sie sind bereits nach AZAV zugelassen und haben eine einzelne Frage oder möchten einen Sachverhalt klären? – Sie sind auf dem Weg zur Zulassung und kommen an einer bestimmten Stelle nicht weiter? – Nach dem Audit mit der Fachkundigen Stelle ergibt sich Handlungsbedarf (z. B. aufgrund einer Abweichung)?

Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns und profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den verschiedenen AZAV-Fachbereichen. Da wir viele unterschiedliche Audits von Fachkundigen Stellen (Zulassungsaudits, Überprüfungsaudits, Neuzulassungsaudits, anlassbezogene Audits und auch Prüfungen durch den Prüfdienst AMDL der Agentur für Arbeit) begleitet haben, kennen wir auch viele Anforderungen verschiedener Fachkundigen Stellen, Auditoren und Prüfern des Prüfdienstes. Mit diesem Konw-how stehen wir Ihnen für alle Themen rund um die AZAV zur Verfügung. In den meisten Fällen kommt man mit einer kurzen Beratung schneller und zielgerichteter zum Ergebnis, als selber lange darüber zu sinnieren.

Rechts können Sie einzelne Beratungsstunden buchen (die Beratung wird erst nach der Durchführung berechnet, da der Aufwand oftmals im Vorfeld nicht abgeschätzt werden kann). Selbstverständlich können Sie uns für ein individuelles Vorgehen auch jederzeit kontaktieren.

Fördermöglichkeiten für die Beratung

Es gibt unterschiedliche Fördertöpfe auf verschiedenen Ebenen (Bundesländer, Bund, EU), aus denen unsere Beratungsleistungen gefördert werden können. Die bekannteste Fördermöglichkeit ist sicher das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA, für das wir selbstverständlich als Berater (unter der BAFA-ID 134161) gelistet sind!

Bei dieser Förderung werden bis zu 3.500,- € der Beratungskosten (incl. der Reisekosten) in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) und im Land Berlin, sowie in der Region Leipzig zu 50% (maximaler Förderbetrag somit 1.750,- €) gefördert. In den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig), sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz sogar 80% (maximaler Förderbetrag somit 2.800,- €).

Weitere Informationen zu Antragsvoraussetzungen und auszufüllenden Unterlagen sowie der Antragstellung finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.

Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie! – Hierzu benötigen wir lediglich eine Vollmacht und verschiedene Angaben von Ihnen, die wir dann zu gegebener Zeit bei Ihnen anfragen.

I. d. R. werden (ggf. über zwei Anträge) alle Beratungskosten, die wir für den Beratungsservice (für die Vorbereitung der Träger- und der Maßnahmenzulassung) komplett gefördert!

Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen

Informationen zum Ablauf einer AZAV-Zertifizierung

Beauftragung Beratungsservice

Sie entscheiden sich für Ihren Weg zur AZAV-Trägerzulassung und beauftragen unseren Beratungsservice. Der Beratungsservice ist förderfähig, um die Beantragung und die Abwicklung kümmern wir uns für Sie – hierzu benötigen wir lediglich eine Vollmacht und verschiedene Angaben von Ihnen.

Die Beantragung einer Förderung nimmt keinen großen Aufwand in Anspruch, kann aber einen Zuschuss zur Beratung in Höhe von bis zu 2.800,- Euro (oftmals zweimal, da zwei Förderanträge pro Jahr gestellt werden können) bedeuten. Die Beantragung und die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie!

Wir sind für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA registriert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.

Beantragung einer Förderung für die Nutzung unseres Beratungsservices
Erstellung der AZAV-/ QM-Dokumentation

Erstellung der notwendigen AZAV-/ QM-Dokumentation. Die Anforderungen der AZAV an die Dokumentation entstammen maßgeblich der DIN EN ISO 9001 als Qualitätsmanagementsystem. Sollten Sie erwägen, auch eine Zertifizierung nach ISO 9001 umzusetzen, würde es sich anbieten, dies mit der AZAV-Zulassung zu verbinden. Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu gerne!

Wenn die Zeit drängt, sollte die Suche nach einer passenden Fachkundigen Stelle möglichst frühzeitig beginnen (idealerweise direkt zu Beginn des Projektes), da Audittermine i. d. R. erst dann vergeben werden, wenn dort ein Auftrag vorliegt. Derzeit sind ca. 30 Zertifizierungsstellen bei der DAkkS akkreditiert, die Unternehmen nach AZAV zulassen dürfen.

Auswahl der Zertifizierungsstelle
Sichtung und "Finetuning" Dokumentation

Nach der Erstellung der Dokumentation muss diese gesichtet und bei Bedarf angepasst werden. Die Dokumentation ist nach der Erstellung durch uns i. d. R. bereits zu 95% passend und fertig erstellt.

Vor dem Zulassungsaudit (und vor den jährlich stattfindenden Überprüfungsaudits) durch die Fachkundige Stelle muss zwingend ein internes Audit stattfinden, das mittels eines entsprechenden Auditberichtes nachgewiesen werden muss. Sollte zum Zeitpunkt des Audits durch die Fachkundige Stelle kein internes Audit nachgewiesen werden können, kann das Audit abgebrochen werden.

Durchführung des internen Audits
Erstellung Managementbewertung

Ebenfalls vor dem jeweiligen Audit durch die Fachkundige Stelle muss eine Managementbewertung (auch „Management-Review“) durchgeführt werden, in der die Unternehmensleitung anhand verschiedener Kriterien und Informationen prüft, ob das QM-/ AZAV-System anforderungsgemäß funktioniert und gesetzte Ziele erreicht werden.

Nachdem alles soweit vorbereitet ist, kann das Zertifizierungsaudit durch die gewählte Fachkundige Stelle stattfinden. Die Laufzeit des AZAV-Trägerzertifikates beträgt fünf Jahre. Nach dem ersten Zulassungsaudit finden vier Überprüfungsaudits statt, im Anschluss beginnt die neue Zertifizierungsperiode von fünf Jahren mit einem Neuzulassungsaudit.

Audit durch die Fachkundige Stelle
Maßnahmenzulassung

Sofern Sie Aktivierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen anbieten möchten, müssen diese von einer Fachkundigen Stelle zugelassen werden. Eine Maßnahmenzulassung ist erst nach erfolgter Trägerzulassung im entsprechenden Fachbereich möglich. In der Regel kann die Beauftragung mit der Maßnahmenprüfung bei der Fachkundigen Stelle jedoch bereits vor dem erfolgreichen Trägerzulassungsaudit erfolgen. Um keine Zeit zu verlieren, sollte dies erwogen werden.

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