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AZAV Zertifizierung? - Hier finden Sie, was Sie benötigen.
Über uns
Informationen über unsere Unternehmensgrundsätze und unser Leitbild finden Sie auch auf www.clconsult.de.
Sichern Sie sich Ihre Unterstützung durch Profis!
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- Wir führen seit 2006 erfolgreich AZAV-Beratungen (früher „AZWV“) durch (QM-Beratungen seit 2004).
- 10 Jahre Erfahrung als nach AZAV (zuvor nach AZWV) zugelassener Träger (zwischen 2006 und 2016).
- Wir garantieren die Erlangung einer AZAV-Zulassung im Rahmen unseres AZAV-Beratungsservices.
- Zulassungen sind in kurzer Zeit möglich.
- Bereits über 200 Kunden haben wir erfolgreich auf dem Weg zur Zulassung nach AZAV begleitet.
- Wir kümmern uns um finanzielle Förderungen für Ihre Beratung durch uns!
Wie können wir Ihnen helfen? - Sie möchten:
Muster-Dokumentation mit „Kurzberatung“
An dieser Stelle haben wir bis vor kurzer Zeit unsere AZAV-Muster-Dokumentation angeboten. Mittlerweile haben wir diese leider nicht mehr im Angebot, da sich herausgestellt hat, dass die Erwartungen der Käufer oftmals nicht zu erfüllen waren. Eine Muster-Dokumentation reicht für einen erfolgreich verlaufenden Zulassungsprozess nicht aus. Es sind zwingend tiefergehende Kenntnisse der AZAV notwendig, da im Zulassungsaudit nicht ausschließlich die Dokumentation geprüft wird.
Darüber hinaus sind die Anforderungen der ca. 30 Fachkundigen Stellen an die Dokumentation mittlerweile so unterschiedlich, dass eine Muster-Dokumentation auch deswegen i. d. R. kaum erfolgreich verwendet werden kann.
Aus diesen Gründen haben wir dieses Angebot nun eingestellt.
Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Trägerzertifizierung
Sie streben eine schnelle Zulassung nach AZAV an? – Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsservice zur Verfügung. Eine Zulassung nach AZAV ist bereits innerhalb von vier bis sechs Wochen möglich. Bei Nutzung unseres AZAV-Beratungsservices garantieren wir Ihnen eine Zulassung als Träger in den gewünschten Fachbereichen. Nutzen Sie unsere hundertfache Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen auf dem Weg zum AZAV-zugelassenen Träger (in allen sechs Fachbereichen – vom einzelnen privaten Arbeitsvermittler bis hin zur Werkstatt für behinderte Menschen mit vielen hundert Beschäftigten). Wir unterstützen Sie von Anfang an, u. a. mit folgenden Leistungen:
- Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen für unsere Beratung,
- Unterstützung bei der Suche nach der passenden unter den derzeit ca. 30 verfügbaren Fachkundigen Stellen
- Erstellung der notwendigen, individuellen AZAV-/ QM-Dokumentation
- Durchführung des internen Audits
- Begleitung des Zulassungsaudits (incl. Zulassungsgarantie)
- Unterstützung bei der Zulassung von Maßnahmen (Coaching-Maßnahmen und Weiterbildungs-Maßnahmen)
- nach der Zulassungg bieten wir auf Wunsch eine permanente Betreuung als externer AZAV-/ QM-Beauftragter
Lassen Sie uns Ihre Fragen und Anforderungen doch einfach telefonisch besprechen. Nutzen Sie das Formular rechts für Ihren Rückrufwunsch. Oder buchen Sie sich doch direkt unten einen Telefontermin – wir melden uns gerne bei Ihnen.
Weitere Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen finden Sie hier. Eine Beschreibung des Ablaufs einer Zertifizierung haben wir hier dargestellt.
Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Maßnahmenzulassung
Wenn Sie Maßnahmen zur Aktivierung oder zur beruflichen Weiterbildung anbieten wollen, benötigen Sie zusätzlich zur Trägerzulassung, die sich auf das Unternehmen bezieht, eine Zulassung für jede einzelne Maßnahme, die über den AVGS („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) oder einen Bildungsgutschein gefördert werden soll.
Alle Maßnahmen müssen hierzu eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen u. a.
- konzeptionell eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen,
- nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein,
- angemessene Teilnahmebedingungen bieten,
- durch die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden und
- insbesondere müssen die Kosten und die Dauer angemessen sein.
Über die oben angegebenen Vorgaben hinaus haben verschiedene Fachkundige Stellen eigene Festlegungen getroffen, ebenso haben fast alle Fachkundigen Stellen z. B. Kalkulationsvorlagen, die zwingend verwendet werden müssen – hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei der ausgewählten Fachkundigen Stelle informieren.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der AZAV und der Fachkundigen Stellen, sowie bei der Kalkulation, Maßnahmenkonzeption, etc. behilflich!
Individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die AZAV
Sie sind bereits nach AZAV zugelassen und haben eine einzelne Frage oder möchten einen Sachverhalt klären? – Sie sind auf dem Weg zur Zulassung und kommen an einer bestimmten Stelle nicht weiter? – Nach dem Audit mit der Fachkundigen Stelle ergibt sich Handlungsbedarf (z. B. aufgrund einer Abweichung)?
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns und profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den verschiedenen AZAV-Fachbereichen. Da wir viele unterschiedliche Audits von Fachkundigen Stellen (Zulassungsaudits, Überprüfungsaudits, Neuzulassungsaudits, anlassbezogene Audits und auch Prüfungen durch den Prüfdienst AMDL der Agentur für Arbeit) begleitet haben, kennen wir auch viele Anforderungen verschiedener Fachkundigen Stellen, Auditoren und Prüfern des Prüfdienstes. Mit diesem Konw-how stehen wir Ihnen für alle Themen rund um die AZAV zur Verfügung. In den meisten Fällen kommt man mit einer kurzen Beratung schneller und zielgerichteter zum Ergebnis, als selber lange darüber zu sinnieren.
Rechts können Sie einzelne Beratungsstunden buchen (die Beratung wird erst nach der Durchführung berechnet, da der Aufwand oftmals im Vorfeld nicht abgeschätzt werden kann). Selbstverständlich können Sie uns für ein individuelles Vorgehen auch jederzeit kontaktieren.
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Beratung
Individuelle Beratung (AZAV)
Individuelle Beratung – Preis pr Beratungsstunde á 60 Minuten.
exkl. MwSt.
Fördermöglichkeiten für die Beratung
Es gibt unterschiedliche Fördertöpfe auf verschiedenen Ebenen (Bundesländer, Bund, EU), aus denen unsere Beratungsleistungen gefördert werden können. Die bekannteste Fördermöglichkeit ist sicher das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA, für das wir selbstverständlich als Berater (unter der BAFA-ID 134161) gelistet sind!
Bei dieser Förderung werden bis zu 3.500,- € der Beratungskosten (incl. der Reisekosten) in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) und im Land Berlin, sowie in der Region Leipzig zu 50% (maximaler Förderbetrag somit 1.750,- €) gefördert. In den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig), sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz sogar 80% (maximaler Förderbetrag somit 2.800,- €).
Weitere Informationen zu Antragsvoraussetzungen und auszufüllenden Unterlagen sowie der Antragstellung finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.
Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie! – Hierzu benötigen wir lediglich eine Vollmacht und verschiedene Angaben von Ihnen, die wir dann zu gegebener Zeit bei Ihnen anfragen.
I. d. R. werden (ggf. über zwei Anträge) alle Beratungskosten, die wir für den Beratungsservice (für die Vorbereitung der Träger- und der Maßnahmenzulassung) komplett gefördert!
Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen
100%ige Erfolgsorientierung
Unser Ziel ist, eine Dokumentation zu erstellen, die bei allen Auditoren und Fachkundigen Stellen als zulassungsfähig anerkannt wird. Sollten Sie das Audit durch die Fachkundige Stelle nicht bestehen, erhalten Sie sämtliche Kosten für unsere Beratung zurückerstattet! Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass wir auch das Audit durch die Fachkundige Stelle begleiten, um bei Bedarf Einfluss nehmen zu können.
Bereitstellung der QM-Dokumentation
Sie erhalten sämtliche, für die Zulassung notwendigen Dokumente von uns – abgestimmt auf Ihr Unternehmen! Wir verfahren nach dem Motto „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Das heißt, dass die Dinge dokumentiert werden, die notwendig sind, aber auch nicht mehr (es sei denn, dies ist Ihr Wunsch!).
Beanspruchung von Fördermitteln
Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln durch uns. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung! Über die Unternehmensberatungs-Förderung des BAFA („Förderung unternehmerischen Know-hows“) ist eine Förderung von bis zu 2.800,- Euro pro gestellten Förderantrag (pro Jahr können zwei Anträge gestellt werden) möglich. Weitere Informationen finden Sie über den Punkt „Förderung“ im Menü!
Rasch zur Zulassung
Wenn die Zeit drängt, können wir die Vorbereitung auf eine Zertifizierung innerhalb kürzester Zeit realisieren! – Unter idealen Bedingungen lag das Zertifikat im bisher schnellsten Fall 14 Tage nach der Beauftragung vor. Planen sollten Sie – auch, wenn es schnell gehen soll – aber sicherheitshalber mit sechs bis zehn Wochen für die Trägerzulassung (zum einen ist die Verfügbarkeit von Auditorinnen und Auditoren zunehmend ein Engpass, zudem müssen bei den meisten Fachkundigen Stellen alle notwendigen Unterlagen (incl. der AZAV-/ QM-Dokumentation, Bericht über ein internes Audit, Managementbewertung und alle weiteren notwenidgen Nachweise) zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Audittermin eingereicht werden.
Hoher Grad der Praxisorientierung
Unser Ziel ist es, das AZAV-System an Ihr Unternehmen und die reellen Abläufe anzupassen und nicht Ihr Unternehmen an ein starres System. Allerdings muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass die Anforderungen der AZAV und der Fachkundigen Stellen, die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und die Erwartungen des Prüfdienstes der Agentur für Arbeit, etc. berücksichtigt und eingehalten werden – in Ihrem Interesse als Träger!
Geltungsbereich
Alle Unternehmen/ Institutionen, die von den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, der Bundeswehr, den Rentenversicherungsträgern und anderen Kostenträgern geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen wollen, benötigen eine Zulassung durch eine Fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle, derzeit sind ca. 30 bei der DAkkS akkreditiert). Dies gilt für die Träger aller Maßnahmen und unabhängig davon, ob sie sich an Vergabeverfahren beteiligen oder Maßnahmen anbieten wollen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können.
Es werden ggf. verschiedene und/ oder mehrere Trägerzulassungen notwendig. Je nachdem, in welchem der Arbeitsmarkt-Instrumente man sich bewegt, wird nach Trägerzulassungen in folgenden Fachbereichen unterschieden:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Transferleistungen nach den §§ 110 und 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Voraussetzungen für die Zulassung
Eine wichtige Grundlage für eine Trägerzulassung bildet ein System zur Sicherung der Qualität, z. B. auf der ISO 9001 basierend. Bei der Einführung dieses QM-Systems sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 ist hingegen für einen TRäger, der sich nach AZAV zulassen möchte, nicht erforderlich! Zusätzlich müssen verschiedene Nachweise im Sinne der AZAV erbracht werden. Unter anderem darüber, dass die Aus- und Fortbildung, sowie die Berufserfahrung des Leiters und der Fachkräfte (Vermittler, Dozenten, Trainer, Coaches) eine erfolgreiche Durchführung der jeweiligen Maßnahme/ Dienstleistung erwarten lassen, sowie über verschiedene andere Dinge. Teilweise gibt es hierzu auch Vorgaben der jeweiligen Fachkundigen Stelle, bei der Sie sich zulassen lassen wollen.
Sollte Ihr Unternehmen bereits nach ISO 9001 zertifiziert sein, so minimiert dies den Beratungsaufwand, ist aber in der Regel noch nicht ausreichend, denn ein ISO 9001 QM-Handbuch ist noch lange kein AZAV-Handbuch!
Fachkundige Stellen
Es gibt eine Vielzahl fachkundiger Stellen (Zertifizierungsstellen), die von der DAkkS akkreditiert sind und Trägerzulassungen und Maßnahmezulassungen nach AZAV erteilen dürfen – derzeit ca. 30 Stück. Sie haben die freie Auswahl, selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Beantragung behilflich, wir verfügen über Kontakte zu allen namhaften Zertifizierungsgesellschaften.
Gültigkeit einer Trägerzulassung
Das Zertifikat über die Trägerzulassung ist fünf Jahre lang gültig. Voraussetzung zur Aufrechterhaltung ist ein jährliches Überprüfungsaudit durch die Fachkundige Stelle. Zudem muss vor jedem geplanten Audit durch die Fachkundige Stelle ein internes Audit durchgeführt und eine Managementbewertung erstellt werden.
Überprüfungsaudits
In den jährlichen Überprüfungsaudits wird überprüft, ob die eingeführten Qualitätsrichtlinien weiterhin eingehalten werden und die Rahmenbedingungen weiterhin den Vorgaben der AZAV entsprechen. Bei Nichtbestehen des Überprüfungsaudits kann die Trägerzulassung u. U. wieder aberkannt werden – dies würde bedeuten, dass zu diesem Zeitpunkt alle laufenden Maßnahmen abgebrochen werden müssten!
Datenschutz
In den Audits bei Trägern, in denen wir in den Audits anwesend sind, stellen wir fest, dass nicht nur seitens der Kostenträger und des Prüfdienstes der Agentur für Arbeit, sondern auch von den Fachkundigen Stellen und den Auditoren immer stärker auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO und BDSG) geachtet wird. Bitte verlieren Sie dieses Thema nicht aus den Augen. Bei Bedarf melden Sie sich gerne, wir haben uns auch im Bereich „Datenschutz für Bildungsträger“ auf die speziellen Anforderungen unserer Kunden spezialisiert.
AZAV Maßnahmenzulassung
Wenn Sie Maßnahmen zur Aktivierung oder zur beruflichen Weiterbildung anbieten wollen, benötigen Sie zusätzlich zur Trägerzulassung, die sich auf das Unternehmen bezieht, eine Zulassung für jede einzelne Maßnahme, die über den AVGS („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) oder einen Bildungsgutschein gefördert werden soll.
Alle Maßnahmen müssen hierzu eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen u. a.
- konzeptionell eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen,
- nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein,
- angemessene Teilnahmebedingungen bieten,
- durch die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden und
- insbesondere müssen die Kosten und die Dauer angemessen sein.
Besonderes Augenmerk muss hier auf die Kosten gelegt werden. Diese müssen nachweislich sachgerecht ermittelt und transparent kalkuliert worden sein und sie dürfen die für das jeweilige Maßnahmeziel von der Bundesagentur für Arbeit festgelegten durchschnittlichen Kostensätze nicht unverhältnismäßig überschreiten. Eine Überschreitung von unter 25% darf – sofern dies begründbar ist – von der Fachkundigen Stelle bewilligt werden. Sollte der Kostensatz um 25% oder mehr überschritten werden, so wird jede einzelne Maßnahme zusätzlich von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.
Über die oben angegebenen Vorgaben hinaus haben verschiedene Fachkundige Stellen eigene Festlegungen getroffen, die teilweise offen kommuniziert werden, teilweise jedoch nur intern bekannt sind. Ebenso haben fast alle Fachkundigen Stellen z. B. Kalkulationsvorlagen, die zwingend verwendet werden müssen – hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei der ausgewählten Fachkundigen Stelle informieren.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der AZAV und der Zertifizierungsstellen, sowie bei der Kalkulation behilflich!
Ausschreibungsmaßnahmen
Um an Ausschreibungsmaßnahmen teilnehmen zu können, ist eine Trägerzulassung, jedoch keine Maßnahmenzulassung notwendig. Die Anforderungen ergeben sich in diesem Fall aus den Ausschreibungsunterlagen.
Sie haben Ihre AZAV-Dokumentation selbst erstellt, stehen vor dem Audit durch die Fachkundige Stelle und wollen sicherstellen, dass im ersten Anlauf alles klappt? Oder Sie sind bereits nach AZAV zugelassen und nun steht ein Überprüfungs- oder Neuzulassungsaudit an?
In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne durch ein internes Audit. Dies kann – vor allem wenn Sie Ihr AZAV-/ QM-System selbst aufgesetzt haben – viel Zeit und Geld sparen. Denn wenn in Audits durch die Fachkundige Stelle Abweichungen festgestellt werden, kann dies zu Verzögerungen und zusätzliche Kosten durch notwendige Nachaudits führen. Auch bei der Erstellung der Managementbewertung unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie uns einfach Ihren Bedarf klären und diesen dann flexibel und kompetent abdecken, rufen Sie uns gerne jederzeit an.
Sollten Sie kein Beratungsgespräch vorab benötigen, können Sie Ihr internes Audit durch uns hier direkt bestellen. Interne Audits führen wir online oder bei Ihnen vor Ort durch – ganz, wie es Ihnen lieber ist.
Unsere Leistungen als externe AZAV-/ QM-Beauftragte bieten folgenden Nutzen und verschiedene Leistungen. Die Tätigkeit kann auf Wunsch mit der Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter kombiniert werden (hierauf wird an dieser Stelle nicht eingegangen, dazu können wir gerne telefonieren!)
Ihr Nutzen:
- Vollständige Betreuung Ihres AZAV-Systems durch professionelle Fachkräfte.
- Ihr Personal kann sich ausschließlich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
- Professionelle Durchführung der von der AZAV geforderten internen Audits.
- Erstellung ausführlicher Auditberichte.
- Das vorhandene Verbesserungspotenzial wird genutzt.
- Ihre Mitarbeiter werden “fit” für das Überwachungsaudit oder die Rezertifizierung.
- Ihre gesamte AZAV-Dokumentation wird laufend geprüft und aktualisiert.
- Sie können dem nächsten Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit gelassen entgegen sehen.
- Förderfähig über die Unternehmensberatungsförderung des BAFA.
Leistungen:
- Durchführung der jährlichen internen Audits
- Nachbereitung des Audits.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer AZAV-Dokumentation incl. Versionierung.
- Aktualisierung und Pflege Ihres AZAV-Handbuchs.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer Formblätter und Checklisten.
- Erstellung von individuellen Vorschlägen aller von der AZAV geforderten Nachweisen.
- Entwicklung und Durchführung einer auf zuvor entwickelten Kennzahlen basierenden Datenanalyse für die Erstellung der Managementbewertung
- Durchführung von Managementbewertungen/ Erstellung von Vorschlägen für die Managementbewertung.
- Steuerung und Verfolgung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
- Auswertung des Reklamationsmanagements
Informationen zum Ablauf einer AZAV-Zertifizierung
Beauftragung Beratungsservice

Sie entscheiden sich für Ihren Weg zur AZAV-Trägerzulassung und beauftragen unseren Beratungsservice. Der Beratungsservice ist förderfähig, um die Beantragung und die Abwicklung kümmern wir uns für Sie – hierzu benötigen wir lediglich eine Vollmacht und verschiedene Angaben von Ihnen.
Die Beantragung einer Förderung nimmt keinen großen Aufwand in Anspruch, kann aber einen Zuschuss zur Beratung in Höhe von bis zu 2.800,- Euro (oftmals zweimal, da zwei Förderanträge pro Jahr gestellt werden können) bedeuten. Die Beantragung und die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie!
Wir sind für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA registriert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.

Beantragung einer Förderung für die Nutzung unseres Beratungsservices
Erstellung der AZAV-/ QM-Dokumentation

Erstellung der notwendigen AZAV-/ QM-Dokumentation. Die Anforderungen der AZAV an die Dokumentation entstammen maßgeblich der DIN EN ISO 9001 als Qualitätsmanagementsystem. Sollten Sie erwägen, auch eine Zertifizierung nach ISO 9001 umzusetzen, würde es sich anbieten, dies mit der AZAV-Zulassung zu verbinden. Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu gerne!
Wenn die Zeit drängt, sollte die Suche nach einer passenden Fachkundigen Stelle möglichst frühzeitig beginnen (idealerweise direkt zu Beginn des Projektes), da Audittermine i. d. R. erst dann vergeben werden, wenn dort ein Auftrag vorliegt. Derzeit sind ca. 30 Zertifizierungsstellen bei der DAkkS akkreditiert, die Unternehmen nach AZAV zulassen dürfen.

Auswahl der Zertifizierungsstelle
Sichtung und "Finetuning" Dokumentation

Nach der Erstellung der Dokumentation muss diese gesichtet und bei Bedarf angepasst werden. Die Dokumentation ist nach der Erstellung durch uns i. d. R. bereits zu 95% passend und fertig erstellt.
Vor dem Zulassungsaudit (und vor den jährlich stattfindenden Überprüfungsaudits) durch die Fachkundige Stelle muss zwingend ein internes Audit stattfinden, das mittels eines entsprechenden Auditberichtes nachgewiesen werden muss. Sollte zum Zeitpunkt des Audits durch die Fachkundige Stelle kein internes Audit nachgewiesen werden können, kann das Audit abgebrochen werden.

Durchführung des internen Audits
Erstellung Managementbewertung

Ebenfalls vor dem jeweiligen Audit durch die Fachkundige Stelle muss eine Managementbewertung (auch „Management-Review“) durchgeführt werden, in der die Unternehmensleitung anhand verschiedener Kriterien und Informationen prüft, ob das QM-/ AZAV-System anforderungsgemäß funktioniert und gesetzte Ziele erreicht werden.
Nachdem alles soweit vorbereitet ist, kann das Zertifizierungsaudit durch die gewählte Fachkundige Stelle stattfinden. Die Laufzeit des AZAV-Trägerzertifikates beträgt fünf Jahre. Nach dem ersten Zulassungsaudit finden vier Überprüfungsaudits statt, im Anschluss beginnt die neue Zertifizierungsperiode von fünf Jahren mit einem Neuzulassungsaudit.

Audit durch die Fachkundige Stelle
Maßnahmenzulassung

Sofern Sie Aktivierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen anbieten möchten, müssen diese von einer Fachkundigen Stelle zugelassen werden. Eine Maßnahmenzulassung ist erst nach erfolgter Trägerzulassung im entsprechenden Fachbereich möglich. In der Regel kann die Beauftragung mit der Maßnahmenprüfung bei der Fachkundigen Stelle jedoch bereits vor dem erfolgreichen Trägerzulassungsaudit erfolgen. Um keine Zeit zu verlieren, sollte dies erwogen werden.
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