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AZAV Zertifizierung? - Hier finden Sie, was Sie benötigen.
Über uns
Informationen über unsere Unternehmensgrundsätze und unser Leitbild finden Sie auch auf www.clconsult.de.
Sichern Sie sich Ihre Unterstützung durch Profis!
- Wir führen seit 2006 erfolgreich AZAV-Beratungen (früher „AZWV“) durch (QM-Beratungen seit 2004)
- Wir garantieren die Erlangung einer AZAV-Zertifizierung im Rahmen unseres AZAV-Beratungsservices
- Zertifizierungen sind in kurzer Zeit möglich (in zwei bis sechs Wochen)
- Bereits über 150 Kunden haben wir erfolgreich auf dem Weg zur Zertifizierung begleitet
- Wir kümmern uns um finanzielle Förderungen für Ihre Beratung durch uns
Wie können wir Ihnen helfen? - Sie möchten:
zur Zertifizierung mit unserer Muster-AZAV-Dokumentation incl. 2stündiger Beratung
Unterstützung bei der Zertifizierung Ihrer Weiterbildungs- oder Aktivierungsmaßnahmen
Muster-Dokumente für Ihre tägliche Arbeit als Träger
zur Zertifizierung mit unserem Beratungsservice mit Zertifizierungsgarantie
individuelle Beratung - für die Vorbereitung der Trägerzertifizierung, Maßnahmenzertifizierungen oder andere Fragen rund um die AZAV
Muster-Dokumentation mit „Kurzberatung“
Sie möchten sich von Beginn an selber und eigenständig um Ihre Zertifizierung nach AZAV kümmern? – Dann nutzen Sie einfach unsere AZAV-Muster-Dokumentation.
Darin sind alle notwendigen Dokumente enthalten, die für eine Trägerzertifizierung für die Fachbereiche
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (= „Coaching-Maßnahmen“),
- ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
erforderlich sind (sollten Sie eine Zertifizierung für eine der anderen Fachbereiche benötigen, melden Sie sich bitte, auch dafür haben wir selbstverständlich eine Lösung). Sollten Sie einen Fachbereich nicht benötigen, sind einzelne Dokumente zu entfernen.
Automatisch enthalten sind zudem zwei Stunden individuelle Beratung per Videokonferenz oder telefonisch. Bestimmen Sie auf diese Weise selbst das Tempo, in dem Sie Ihre Zertifizierung erreichen wollen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch für die Durchführung des notwendigen internen Audits und die Erstellung der Managementbewertung zur Verfügung. Eine Bestellmöglichkeit für die Muster-Dokumentation finden Sie rechts, gerne erstellen wir Ihnen aber auch in individuelles Angebot (hierzu schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, nutzen das Kontaktformular unten oder rufen Sie gerne an).
Aber ACHTUNG: Die Dokumentation ersetzt keine Kenntnisse der AZAV, die für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso vorhanden sein müssen, wie die Dokumentation. Sie ist gedacht für Unternehmen/ Personen, die sich bereits mit der AZAV beschäftigt haben und sich „Schreibarbeit“ bei der Erstellung der Dokumentation sparen wollen.
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AZAV-Dokumentation
AZAV-Muster-Dokumentation (incl. 2 Stunden Beratung)
Zur Zertifizierung nach AZAV für die drei wichtigsten Fachbereiche.
exkl. MwSt.
Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Trägerzertifizierung
Sie streben eine schnelle Zertifizierung nach AZAV an? – Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsservice zur Verfügung. Eine Zertifizierung nach AZAV ist bereits innerhalb von zwei bis vier Wochen möglich. Bei Nutzung unseres AZAV-Beratungsservices garantieren wir Ihnen eine Zulassung als Träger in den gewünschten Fachbereichen. Nutzen Sie unsere hundertfache Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen auf dem Weg zum AZAV-zertifizierten Träger (in allen sechs Fachbereichen – vom einzelnen privaten Arbeitsvermittler bis hin zur Werkstatt für behinderte Menschen mit vielen hundert Beschäftigten). Wir unterstützen Sie von Anfang an, u. a. mit folgenden Leistungen:
- Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen für unsere Beratung,
- Unterstützung bei der Suche nach der passenden unter den derzeit 34 verfügbaren Zertifizierungsstellen
- Erstellung der notwendigen, individuellen Dokumentation
- Durchführung des internen Audits
- Begleitung des Zertifizierungsaudits (incl. Zertifizierungsgarantie)
- Unterstützung bei der Zulassung von Maßnahmen (Coaching-Maßnahmen und Weiterbildungs-Maßnahmen)
- nach der Zertifizierung bieten wir auf Wunsch eine permanente Betreuung als externer AZAV-/ QM-Beauftragter
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um die tägliche Arbeit als Träger
Lassen Sie uns Ihre Fragen und Anforderungen doch einfach telefonisch besprechen. Nutzen Sie das Formular rechts für Ihren Rückrufwunsch. Oder buchen Sie sich doch direkt unten einen Telefontermin – wir melden uns gerne bei Ihnen.
Weitere Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen finden Sie hier. Eine Beschreibung des Ablaufs einer Zertifizierung haben wir hier dargestellt.
Beratungsservice zur Erlangung einer AZAV-Maßnahmenzertifizierung
Wenn Sie Maßnahmen zur Aktivierung oder zur beruflichen Weiterbildung anbieten wollen, benötigen Sie zusätzlich zur Trägerzertifizierung, die sich auf das Unternehmen bezieht, eine Zulassung für jede einzelne Maßnahme, die über den AVGS („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) oder einen Bildungsgutschein gefördert werden soll.
Alle Maßnahmen müssen hierzu eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen u. a.
- konzeptionell eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen,
- nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein,
- angemessene Teilnahmebedingungen bieten,
- durch die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden und
- insbesondere müssen die Kosten und die Dauer angemessen sein.
Über die oben angegebenen Vorgaben hinaus haben verschiedene Zertifizierungsstellen eigene Festlegungen getroffen, ebenso haben fast alle Zertifizierungsstellen z. B. Kalkulationsvorlagen, die zwingend verwendet werden müssen – hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei der ausgewählten Zertifizierungsstelle informieren.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der AZAV und der Zertifizierungsstellen, sowie bei der Kalkulation, Maßnahmenkonzeption, etc. behilflich!
Individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die AZAV
Sie sind bereits nach AZAV zertifiziert und haben eine einzelne Frage oder möchten einen Sachverhalt klären? – Sie sind auf dem Weg zur Zertifizierung und kommen an einer bestimmten Stelle nicht weiter? – Nach dem Audit mit der Zertifizierungsstelle ergibt sich Handlungsbedarf (z. B. aufgrund einer Abweichung)?
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns und profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den verschiedenen AZAV-Fachbereichen. Da wir viele unterschiedliche Audits von Zertifizierungsstellen (Zertifizierungsaudits, Überwachungsaudits, Rezertifizierungsaudits, anlassbezogene Audits und auch Prüfungen durch den Prüfdienst der Agentur für Arbeit) begleitet haben, kennen wir auch viele Anforderungen verschiedener Zertifizierungsstellen, Auditoren und Prüfern des Prüfdienstes. Mit diesem Konw-how stehen wir Ihnen für alle Themen rund um die AZAV zur Verfügung. In den meisten Fällen kommt man mit einer kurzen Beratung schneller und zielgerichteter zum Ergebnis, als selber lange darüber zu sinnieren.
Rechts können Sie einzelne Beratungsstunden buchen (die Beratung wird erst nach der Durchführung berechnet, da der Aufwand oftmals im Vorfeld nicht abgeschätzt werden kann). Selbstverständlich können Sie uns für ein individuelles Vorgehen auch jederzeit kontaktieren.
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Beratung
Individuelle Beratung (AZAV)
Individuelle Beratung – Preis pr Beratungsstunde á 60 Minuten.
exkl. MwSt.
Fördermöglichkeiten für die Beratung
Es gibt verschiedene Töpfe auf verschiedenen Ebenen (Bundesländer, Bund, EU), aus denen unsere Beratungsleistungen gefördert werden können. Die bekannteste Fördermöglichkeit ist sicher das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA, für das wir natürlich als Berater gelistet sind!
Bei dieser Förderung werden bis zu 3.500,- € der Beratungskosten (incl. der Reisekosten) in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) und im Land Berlin, sowie in der Region Leipzig zu 50% (maximaler Förderbetrag somit 1.750,- €) gefördert. In den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig), sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz sogar 80% (maximaler Förderbetrag somit 2.800,- €).
Weitere Informationen zu Antragsvoraussetzungen und auszufüllenden Unterlagen sowie der Antragstellung finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.
Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie! – Hierzu benötigen wir lediglich eine Vollmacht und verschiedene Angaben von Ihnen, die wir dann zu gegebener Zeit bei Ihnen anfragen.
Informationen zur AZAV und zu unseren Leistungen
100%ige Erfolgsorientierung
Unser Ziel ist, eine Dokumentation zu erstellen, die bei allen Auditoren und Zertifizierungsstellen als zertifizierungsfähig anerkannt wird. Sollten Sie das Audit durch die Zertifizierungsstelle nicht bestehen, erhalten Sie sämtliche Kosten für unsere Beratung zurückerstattet! Voraussetzung ist jedoch, dass wir auch das Audit durch die Zertifizierungsstelle begleiten, um bei Bedarf Einfluss nehmen zu können.
Bereitstellung der QM-Dokumentation
Sie erhalten sämtliche, für die Zertifizierung notwendigen Dokumente von uns – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen! Wir verfahren nach dem Motto „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Das heißt, dass die Dinge dokumentiert werden, die notwendig sind, aber auch nicht mehr (es sei denn, dies ist Ihr Wunsch!).
Beanspruchung von Fördermitteln
Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln durch uns. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung! Über die Unternehmensberatungs-Förderung des BAFA („Förderung unternehmerischen Know-hows“) ist eine Förderung von bis zu 3.200,- Euro möglich. Weitere Informationen finden Sie über den Punkt „Förderung“ im Menü!
Erstellung eines Beratungsberichtes ohne Zusatzkosten
Sofern zur Beantragung von Fördermitteln ein Beratungsbericht notwendig ist, so erhalten Sie diesen bei Inanspruchnahme unseres AZAV-Beratungsservices ohne weitere Zusatzkosten!
Rasch zur Zertifizierung
Wenn die Zeit drängt, können wir die Vorbereitung auf eine Zertifizierung innerhalb kürzester Zeit realisieren! – Unter idealen Bedingungen lag das Zertifikat im bisher schnellsten Fall 14 Tage nach der Beauftragung vor. Planen sollten Sie – auch, wenn es schnell gehen soll – mit vier bis sechs Wochen.
Hoher Grad der Praxisorientierung
Unser Ziel ist es, das AZAV-System an Ihr Unternehmen und die reellen Abläufe anzupassen und nicht Ihr Unternehmen an ein starres System. Allerdings muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass die Anforderungen der AZAV und der Zertifizierungsstellen, die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und die Erwartungen des Prüfdienstes der Agentur für Arbeit, etc. berücksichtigt und eingehalten werden – in Ihrem Interesse als Träger!
Geltungsbereich
Alle Unternehmen/ Institutionen, die von den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, der Bundeswehr, den Rentenversicherungsträgern und anderen Kostenträgern geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen wollen, benötigen eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle, derzeit sind 34 bei der DAkkS akkreditiert). Dies gilt für die Träger aller Maßnahmen und unabhängig davon, ob sie sich an Vergabeverfahren beteiligen oder Maßnahmen anbieten wollen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können.
Es werden ggf. verschiedene und/ oder mehrere Trägerzertifizierungen notwendig. Je nachdem, in welchem der Arbeitsmarkt-Instrumente man sich bewegt, wird nach Trägerzertifizierungen in folgenden Fachbereichen unterschieden:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Transferleistungen nach den §§ 110 und 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Voraussetzungen für die Zertifizierung
Eine wichtige Grundlage für eine Trägerzertifizierung bildet ein System zur Sicherung der Qualität, z. B. auf der ISO 9001 basierend. Bei der Einführung dieses QM-Systems sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 ist hingegen nicht erforderlich. Zusätzlich müssen verschiedene Nachweise im Sinne der AZAV erbracht werden. Unter anderem darüber, dass die Aus- und Fortbildung, sowie die Berufserfahrung des Leiters und der Fachkräfte (Vermittler, Dozenten, Trainer, Coaches) eine erfolgreiche Durchführung der jeweiligen Maßnahme/ Dienstleistung erwarten lassen, sowie über verschiedene andere Dinge. Teilweise gibt es hierzu auch Vorgaben der jeweiligen Zertifizierungsstelle, bei der Sie sich zertifizieren lassen wollen.
Sollte Ihr Unternehmen bereits nach ISO 9001 zertifiziert sein, so minimiert dies den Beratungsaufwand, ist aber in der Regel noch nicht ausreichend, denn ein ISO 9001 QM-Handbuch ist noch lange kein AZAV-Handbuch!
Zertifizierungsstellen
Es gibt eine Vielzahl fachkundiger Stellen (Zertifizierungsstellen), die von der DAkkS akkreditiert sind und Trägerzertifizierungen und Maßnahmezulassungen nach AZAV durchführen dürfen – derzeit 34 Stück. Sie haben die freie Auswahl, selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Beantragung behilflich, wir verfügen über Kontakte zu allen namhaften Zertifizierungsgesellschaften.
Gültigkeit einer Trägerzertifizierung
Das Zertifikat ist fünf Jahre lang gültig. Voraussetzung zur Aufrechterhaltung ist ein jährliches Überwachungsaudit durch die Zertifizierungsstelle. Zudem muss vor jedem geplanten Audit durch die Zertifizierungsstelle ein internes Audit durchgeführt und eine Managementbewertung erstellt werden.
Überwachungsaudits
In den jährlichen Überwachungsaudits wird überprüft, ob die eingeführten Qualitätsrichtlinien weiterhin eingehalten werden und die Rahmenbedingungen weiterhin den Vorgaben der AZAV entsprechen. Bei Nichtbestehen des Überwachungsaudits kann die Trägerzertifizierung u. U. wieder aberkannt werden.
Datenschutz
In den Audits bei Trägern, in denen wir in den Audits anwesend sind, stellen wir fest, dass nicht nur seitens der Kostenträger und des Prüfdienstes der Agentur für Arbeit, sondern auch von den Zertifizierungsstellen und den Auditoren immer stärker auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO und BDSG) geachtet wird. Bitte verlieren Sie dieses Thema nicht aus den Augen. Bei Bedarf melden Sie sich gerne, wir haben uns auch im Bereich „Datenschutz für Bildungsträger“ auf die speziellen Anforderungen unserer Kunden spezialisiert.
AZAV Maßnahmenzertifizierung
Wenn Sie Maßnahmen zur Aktivierung oder zur beruflichen Weiterbildung anbieten wollen, benötigen Sie zusätzlich zur Trägerzertifizierung, die sich auf das Unternehmen bezieht, eine Zulassung für jede einzelne Maßnahme, die über den AVGS („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) oder einen Bildungsgutschein gefördert werden soll.
Alle Maßnahmen müssen hierzu eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen u. a.
- konzeptionell eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen,
- nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein,
- angemessene Teilnahmebedingungen bieten,
- durch die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden und
- insbesondere müssen die Kosten und die Dauer angemessen sein.
Besonderes Augenmerk muss hier auf die Kosten gelegt werden. Diese müssen nachweislich sachgerecht ermittelt und transparent kalkuliert worden sein und sie dürfen die für das jeweilige Maßnahmeziel von der Bundesagentur für Arbeit festgelegten durchschnittlichen Kostensätze nicht unverhältnismäßig übersteigen. Eine Überschreitung von bis zu 25% darf – sofern dies begründbar ist – von der Zertifizierungsstelle bewilligt werden. Sollte der Kostensatz um mehr als 25% überschritten werden, so wird jede einzelne Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit einzeln geprüft.
Über die oben angegebenen Vorgaben hinaus haben verschiedene Zertifizierungsstellen eigene Festlegungen getroffen, die teilweise offen kommuniziert werden, teilweise jedoch nur intern bekannt sind. Ebenso haben fast alle Zertifizierungsstellen z. B. Kalkulationsvorlagen, die zwingend verwendet werden müssen – hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei der ausgewählten Zertifizierungsstelle informieren.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der AZAV und der Zertifizierungsstellen, sowie bei der Kalkulation behilflich!
Ausschreibungsmaßnahmen
Um an Ausschreibungsmaßnahmen teilnehmen zu können, ist eine Trägerzertifizierung, jedoch keine Maßnahmenzertifizierung notwendig. Die Anforderungen ergeben sich in diesem Fall aus den Ausschreibungsunterlagen.
Sie nutzen unsere AZAV-Muster-Dokumentation, stehen vor dem Audit durch die Zertifizierungsstelle und wollen sicherstellen, dass im ersten Anlauf alles klappt? Oder Sie sind bereits nach AZAV zertifiziert und nun steht ein Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit an?
In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne durch ein Internes Audit. Dies kann – vor allem wenn Sie Ihr AZAV-/ QM-System selbst aufgesetzt haben – viel Zeit und Geld sparen. Denn wenn in Audits durch die Zertifizierungsstelle Abweichungen festgestellt werden, kann dies zu Verzögerungen und zusätzliche Kosten durch notwendige Nachaudits führen. Auch bei der Erstellung der Managementbewertung unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie uns einfach Ihren Bedarf klären und diesen dann flexibel und kompetent abdecken, rufen Sie uns gerne jederzeit an.
Sollten Sie kein Beratungsgespräch vorab benötigen, können Sie Ihr internes Audit durch uns hier direkt bestellen. Interne Audits führen wir online oder bei Ihnen vor Ort durch – ganz, wie es Ihnen lieber ist.
Unsere Leistungen als externe AZAV-/ QM-Beauftragte bieten folgenden Nutzen und verschiedene Leistungen. Die Tätigkeit kann auf Wunsch mit der Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter kombiniert werden (hierauf wird an dieser Stelle nicht eingegangen, dazu können wir gerne telefonieren!)
Ihr Nutzen:
- Vollständige Betreuung Ihres AZAV-Systems durch professionelle Fachkräfte.
- Ihr Personal kann sich ausschließlich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
- Professionelle Durchführung der von der AZAV geforderten internen Audits.
- Erstellung ausführlicher Auditberichte.
- Das vorhandene Verbesserungspotenzial wird genutzt.
- Ihre Mitarbeiter werden “fit” für das Überwachungsaudit oder die Rezertifizierung.
- Ihre gesamte AZAV-Dokumentation wird laufend geprüft und aktualisiert.
- Sie können dem nächsten Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit gelassen entgegen sehen.
- Förderfähig über die Unternehmensberatungsförderung des BAFA.
Leistungen:
- Durchführung der jährlichen internen Audits
- Nachbereitung des Audits.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer AZAV-Dokumentation incl. Versionierung.
- Aktualisierung und Pflege Ihres AZAV-Handbuchs.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
- Aktualisierung und Pflege Ihrer Formblätter und Checklisten.
- Erstellung von individuellen Vorschlägen aller von der AZAV geforderten Nachweisen.
- Entwicklung und Durchführung einer auf zuvor entwickelten Kennzahlen basierenden Datenanalyse für die Erstellung der Managementbewertung
- Durchführung von Managementbewertungen/ Erstellung von Vorschlägen für die Managementbewertung.
- Steuerung und Verfolgung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
- Auswertung des Reklamationsmanagements
Informationen zum Ablauf einer AZAV-Zertifizierung
Beauftragung Beratungsservice/
Bestellung Muster-AZAV-Dokumentation
Sie entscheiden sich für Ihren Weg zur AZAV-Trägerzertifizierung. Entweder bestellen Sie unsere AZAV-Muster-Dokumentation oder Sie beauftragen unseren Beratungsservice. Der Beratungsservice ist förderfähig, auf Wunsch senden wir Ihnen nach Auftragserteilung eine Anleitung zur Beantragung oder kümmern uns in Ihrem Auftrag für Sie um die Beantragung und die Abwicklung.
Die Beantragung einer Förderung nimmt keinen großen Aufwand in Anspruch, kann aber einen Zuschuss zur Beratung in Höhe von bis zu 2.800,- Euro bedeuten. Bei der Beantragung sind wir gerne behilflich, sprechen Sie uns gerne dazu an!
Wir sind für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA registriert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.
Beantragung einer Förderung für die Nutzung unseres Beratungsservices
Erstellung der AZAV-/ QM-Dokumentation
Erstellung der notwendigen AZAV-/ QM-Dokumentation (bei Nutzung unseres Beratungsservices wird die Dokumentation durch uns erstellt). Die Anforderungen der AZAV an die Dokumentation entstammen maßgeblich der DIN EN ISO 9001 als Qualitätsmanagementsystem. Sollten Sie erwägen, auch eine Zertifizierung nach ISO 9001 umzusetzen, würde es sich anbieten, dies mit der AZAV-Zertifizierung zu verbinden. Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu gerne!
Wenn die Zeit drängt, sollte die Suche nach einer passenden Zertifizierungsstelle möglichst frühzeitig beginnen (idealerweise direkt zu Beginn des Projektes), da Audittermine i. d. R. erst dann vergeben werden, wenn dort ein Auftrag vorliegt. Derzeit sind 34 Zertifizierungsstellen bei der DAkkS akkreditiert, die Unternehmen nach AZAV zertifizieren dürfen.
Auswahl der Zertifizierungsstelle
Sichtung und "Finetuning" Dokumentation
Nach der Erstellung der Dokumentation (zumindest in dem Fall, in dem wir die Dokumentation für Sie erstellen) muss diese gesichtet und bei Bedarf angepasst werden. Sofern Sie unseren Beratungsservice nutzen und wir die Dokumentation für Sie erstellen, ist diese i. d. R. bereits zu 95% passend und fertig erstellt.
Vor dem Zertifizierungsaudit (und vor den jährlich stattfindenden Überwachungsaudits) durch die Zertifizierungsstelle muss zwingend ein internes Audit stattfinden, das mittels eines entsprechenden Auditberichtes nachgewiesen werden muss. Sollte zum Zeitpunkt des Audits durch die Zertifizierungsstelle kein internes Audit nachgewiesen werden können, kann das Audit abgebrochen werden.
Durchführung des internen Audits
Erstellung Managementbewertung
Ebenfalls vor dem jeweiligen Audit durch die Zertifizierungsstelle muss eine Managementbewertung (auch „Management-Review“) durchgeführt werden, in der die Unternehmensleitung anhand verschiedener Kriterien und Informationen prüft, ob das QM-/ AZAV-System anforderungsgemäß funktioniert und gesetzte Ziele erreicht werden.
Nachdem alles soweit vorbereitet ist, kann das Zertifizierungsaudit durch die gewählte Zertifizierungsstelle stattfinden. Die Laufzeit des AZAV-Trägerzertifikates beträgt fünf Jahre. Nach dem ersten Zertifizierungsaudit finden vier Überwachungsaudits statt, im Anschluss beginnt die neue Zertifizierungsperiode von fünf Jahren mit einem Rezertifizierungsaudit.
Audit durch die Zertifizierungsstelle
Maßnahmenanerkennung
Sofern Sie Aktivierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen anbieten möchten, müssen diese von einer Zertifizierungsstelle anerkannt werden. Eine Maßnahmenanerkennung ist erst nach erfolgter Trägerzertifizierung im entsprechenden Fachbereich möglich. In der Regel kann die Beauftragung mit der Maßnahmenprüfung bei der Zertifizierungsstelle jedoch vor dem erfolgreichen Trägerzertifizierungsaudit erfolgen. Um keine Zeit zu verlieren, sollte dies erwogen werden.
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Muster-Dokumente für Träger
Unten finden Sie verschiedene Muster-Dokumente, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Das Angebot wird ständig erweitert. Sollten Sie auf der Suche nach einem speziellen Dokument sein, melden Sie sich gerne.
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